Veranstalter der Aktion ist die New Horizon GmbH, Neue Schönhauser Straße 2, 10178 Berlin, nachfolgend “Veranstalter“ genannt.
2.1 Teilnehmer, welche die in Punkt 3 genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, erhalten pro 10 erworbenen Drop-Anteilen einen kostenlosen Anteil im Gegenwert von ca. 50 € eines vom Veranstalter ausgewählten Sammlerstückes in ihrem Timeless Wallet gutgeschrieben. (im Folgenden “Belohnung” bezeichnet). Teilnehmer können mehrmals an der Aktion teilnehmen.
2.2 Sollte die Belohnung von dem Veranstalter aus nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.
3.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, die zum Zeitpunkt der Registrierung der Aktion, während des Aktionszeitraums bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Aktion mindestens 10 Drop-Anteile eines Assets erworben haben und ihren Wohnsitz innerhalb der EU, des Vereinigten Königreiches oder der Schweiz haben (im Weiteren: Teilnehmer).
3.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter vom Veranstalter, Händler und Vertriebspartner sowie alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen als auch die Familienangehörigen der zuvor genannten Personen. Anteile, welche durch das Trading erworben wurden, sind ebenfalls von der Aktion ausgeschlossen.
3.3 Die Aktion beginnt am 01.10.2024 (18:00:01 Uhr) und endet am 31.10.2024 (23:59:59 Uhr). Verspätete Teilnahmen, gleich auf welchem Grund sie beruhen, können nicht berücksichtigt werden.
3.4 Für Mitglieder des Timeless Investments Collectors Club und Abonnenten des Timeless Investments WhatsApp-Newsletters beginnt die Aktion am 30.09.2024 (18:00:01 Uhr) und endet am 31.10.2024 (23:59:59 Uhr). Verspätete Teilnahmen, gleich auf welchem Grund sie beruhen, können nicht berücksichtigt werden.
3.5 New Horizon ist berechtigt die 10 plus 1 Aktion jederzeit und ohne vorherige Ankündigung vor Ablauf des in Punkt 3.3 und Punkt 3.4 festgelegten Aktionszeitraums zu beenden. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung werden die Teilnehmer umgehend informiert. Hieraus ergeben sich keinerlei Ansprüche der Teilnehmer auf die Fortsetzung der Aktion.
3.6 Die Teilnahme an der Aktion sowie die Inanspruchnahme der Belohnung ist für die Teilnehmer mit keinerlei Kosten verbunden.
4.1 Die Teilnehmer erhalten 14 Tage nach Ende des Aktionszeitraumes vom Veranstalter eine E-Mail mit dem Aktivierungslink. Dabei werden die Teilnehmer aufgefordert, die Annahme der Belohnung binnen einer Frist von einer (1) Woche zu bestätigen.
4.2 Nach Bestätigung der Annahme der Belohnung erhält der Teilnehmer den kostenlosen Anteil in seinem Wallet gutgeschrieben.
4.3 Die Versteuerung der Belohnung übernehmen die Teilnehmer eigenverantwortlich.
4.4 Bestätigt einer der Teilnehmer die Annahme des kostenlosen Anteils nicht innerhalb einer Frist von einer (1) Woche, verfällt die Belohnung. Sollten die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft sein (z.B. ungültige E-Mail-Adresse), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die richtige E-Mail auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zulasten der Teilnehmer. Falls der kostenfreie Anteil im Zuge dieser Aktion durch fehlerhafte Datenangaben nicht korrekt zugeordnet werden kann, entfällt der Anspruch des Teilnehmers.
4.5 Eine Barauszahlung der Belohnung ist nicht möglich.
4.6 Ein Tausch und/oder Abtretung der Belohnung oder eines möglichen Differenzbetrages ist nicht möglich.
5.1 Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen, durch technische Manipulation versuchen, die Aktion zu beeinflussen oder Rechte Dritter verletzen.
5.2 Im Falle eines Ausschlusses der Aktion können die kostenlosen Anteile auch noch nachträglich zurückgefordert werden.
6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit und Funktion der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Die Aktion kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen auch ohne Einhaltung von Fristen ganz oder teilweise beendet oder in seinem Verlauf abgeändert werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
6.2 Hierzu können technische Gründe (z. B. Computervirus, Manipulation oder Fehler in Software oder Hardware) oder rechtliche Gründe (z. B. Regeländerungen oder Entscheidungen durch Facebook/Instagram) gehören, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion beeinträchtigen können.
7.1 Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist. Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im letzten Fall ist die Haftung des Veranstalters allerdings auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.2 Soweit die Haftung des Veranstalters in dieser Vereinbarung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters
a) Sollte eine Bestimmung der Bedingungen ungültig sein oder unwirksam werden, wird hier durch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die in rechtlich zulässiger Weise dann dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommt.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.