1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die New Horizon GmbH, Neue Schönhauser Straße 2, 10178 Berlin, nachfolgend „Gewinnspielveranstalter“ genannt.

2. Gegenstand der Gewinnspiels

2.1 Verlost wird ein Portfolio mit einem Gegenwert von ca. 500,00 EUR, welches aus vom Veranstalter ausgewählten Assets besteht. Unter den teilnahmeberechtigten Nutzer (vgl. Ziffer 3.1) werden insgesamt drei Portfolios, jeweils im Wert von ca. 500,00 EUR, unter den teilnahmeberechtigten Nutzern verlost.

2.2 Sollte der Gewinn aus von dem Gewinnspielveranstalter nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Gewinnspielveranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern. 

3.Voraussetzungen für die Teilnahme am Gewinnspiel

3.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, die zum Zeitpunkt der Registrierung des Gewinnspiels, während des Aktionszeitraums bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Verlosung mindestens einen Bruchteilseigentumsanteitumsanteil eines Drop-Assets erwerben und ihren Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich haben (im Weiteren: teilnahmeberechtigte Nutzer).

3.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter vom Gewinnspielveranstalter, Händler und Vertriebspartner sowie alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen als auch die Familienangehörigen der zuvor genannten Personen.

3.3 Das Gewinnspiel beginnt am 15.11.2024 (12:00:00 Uhr) und endet am 16.11.2024 (11:59:59 Uhr). Verspätete Teilnahmen, gleich auf welchem Grund sie beruhen, können nicht berücksichtigt werden.

3.4 Teilnehmer nehmen an dem Gewinnspiel teil, indem sie innerhalb des Aktionszeitraums gemäß Ziffer 3.3. einen Bruchteilseigentumsanteil erwerben und diesen Teilnahmebedingungen zustimmen.

3.5 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur ein Mal pro teilnahmeberechtigten Nutzer bzw. teilnahmeberechtigten Anteilseigner möglich. Durch den Kauf mehrerer Bruchteilseigentumsanteile erhöhen sich die Chancen auf den Gewinn.

3.6 Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie die Inanspruchnahme des Gewinns ist für die Teilnehmer mit keinerlei Kosten verbunden.

4. Abwicklung des Gewinnspiels

4.1 Der Gewinnspielveranstalter wählt drei Gewinner aus den teilnahmeberechtigten Nutzern per Zufallsgenerator aus, die die Voraussetzungen von Ziffer 3 erfüllen. Unter allen teilnahmeberechtigten Nutzern werden 3 mal 1 Timeless Portfolio im Gegenwert von ca. 500,00 Euro verlost. Die Versteuerung des Gewinns übernehmen die Gewinner eigenverantwortlich.

4.2 Die Gewinner werden zeitnah nach dem Ende des Gewinnspiels per E-Mail kontaktiert und aufgefordert, die Annahme des Gewinns binnen einer Frist von einer (1) Woche zu bestätigen.

4.3 Nach Bestätigung des Gewinns wird dem jeweiligen Gewinner das Portfolio gemäß Ziffer 4.1 in seinem Wallet gutgeschrieben.

4.4 Bestätigt einer der Gewinner die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von einer (1) Woche, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft sein (z. B. ungültige E-Mail-Adresse), ist der Gewinnspielveranstalter nicht verpflichtet, die richtige E-Mail auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zulasten der Teilnehmer. Falls der Gewinn im Zuge des Gewinnspiels durch fehlerhafte Datenangaben nicht korrekt zugeordnet werden kann, entfällt der Gewinnanspruch des Teilnehmers. Kann der Gewinner den Besitz der NFTs bzw. den Anteilsbesitz nicht nachweisen, wird ein neuer Gewinner ausgelost.

4.5 Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

4.6 Verfällt der Gewinn infolge einer nicht rechtzeitigen Annahme durch einen Teilnehmer oder verzichtet ein Teilnehmer auf den Gewinn, wird der Gewinn erneut verlost.

4.7 Ein Tausch und/oder Abtretung eines Gewinns oder eines möglichen Differenzbetrages ist nicht möglich.

5. Ausschluss von der Teilnahme

5.1 Der Gewinnspielveranstalter behält sich vor, Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen oder geltendes Recht verstoßen, durch technische Manipulation versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen oder Rechte Dritter verletzen.

5.2 Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel können Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

6. Gewährleistungsausschluss

6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen auch ohne Einhaltung von Fristen ganz oder teilweise beendet oder in seinem Verlauf abgeändert werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Gewinnspielveranstalter entstehen.

6.2 Hierzu können technische Gründe (z. B. Computervirus, Manipulation oder Fehler in Software oder Hardware) oder rechtliche Gründe (z. B. Regeländerungen oder Entscheidungen durch Facebook/Instagram) gehören, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinträchtigen können.

7. Haftung

7.1 Die Haftung des Gewinnspielveranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist. Auf Schadensersatz haftet der Gewinnspielveranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Gewinnspielveranstalter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im letzten Fall ist die Haftung des Gewinnspielveranstalters allerdings auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7.2 Soweit die Haftung des Gewinnspielveranstalters in dieser Vereinbarung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Gewinnspielveranstalters  

8. Schlussbestimmungen

8.1 Sollte eine Bestimmung der Bedingungen ungültig sein oder unwirksam werden, wird hier durch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die in rechtlich zulässiger Weise dann dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommt.  

8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. 


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