Veranstalter der Aktion ist die New Horizon GmbH, Neue Schönhauser Straße 2, 10178 Berlin, nachfolgend „Gewinnspielveranstalter“ genannt.
2.1 Teilnehmer, welche die in Punkt 3 genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und kein Mitglied des Collectors Club sind, erhalten ab dem Erwerb von 5 Drop-Anteilen im Aktionszeitraum einmal ein Bonusguthaben in Höhe von 25,00 Euro. Dieses Bonusguthaben wird dem Timeless Wallet des Teilnehmers nach Ablauf des Aktionszeitraums gutgeschrieben (im Folgenden als “Belohnung” bezeichnet). Die Belohnung ist bis zum 13.11.23 einlösbar und ist ausschließlich für den Erwerb von Drop-Anteilen gültig.
2.2 Teilnehmer, welche die in Punkt 3 genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und Mitglied des Collectors Club sind, erhalten
Dieses Bonusguthaben wird dem Timeless Wallet des Teilnehmers nach Ablauf des Aktionszeitraums gutgeschrieben (im Folgenden als “Belohnung” bezeichnet). Die Belohnung ist pro Teilnehmer auf einen Gesamtbetrag von maximal 100,00 Euro begrenzt, bis zum 13.11.23 einlösbar und ist ausschließlich für den Erwerb von Drop-Anteilen gültig.
2.3 Sollte die Belohnung von dem Veranstalter aus nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.
3.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, die zum Zeitpunkt der Registrierung der Aktion, während des Aktionszeitraums bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Aktion ihren Wohnsitz in Deutschland, Luxemburg, Liechtenstein, Österreich oder der Schweiz haben (im Weiteren: Teilnehmer).
3.2 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die während des Aktionszeitraums mindestens 5 Drop-Anteile erwerben.
3.3 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter vom Veranstalter, Händler und Vertriebspartner sowie alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen als auch die Familienangehörigen der zuvor genannten Personen.
3.4 Das Gewinnspiel beginnt am 25.10.2023 (18:00:00 Uhr) und endet am 28.10.2023 (23:59:59 Uhr). Verspätete Teilnahmen, gleich auf welchem Grund sie beruhen, können nicht berücksichtigt werden.
3.5 Die Teilnahme an der Aktion ist nur ein Mal pro Teilnehmer möglich.
3.6 Die Teilnahme an der Aktion sowie die Inanspruchnahme der Belohnung sind für die Teilnehmer mit keinerlei Kosten verbunden.
4.1 Teilnehmer, welche die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, erhalten in der Woche nach Abschluss des Aktionszeitraumes den jeweiligen Bonus in ihrem Timeless Wallet gutgeschrieben.
4.2 Wird die Belohnung nicht bis zum 13.11.23 eingelöst, verfällt diese und wird automatisch aus dem Timeless Wallet des Teilnehmers entfernt.
4.3 Eine Barauszahlung der Belohnung ist nicht möglich.
4.4 Ein Tausch und/oder Abtretung des Bonus oder eines möglichen Differenzbetrages ist nicht möglich.
5.1 Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen oder geltendes Recht verstoßen, durch technische Manipulation versuchen, die Aktion zu beeinflussen oder Rechte Dritter verletzen.
5.2 Im Falle eines Ausschlusses von der Aktion kann der gewährte Bonus auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit und Funktion der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Die Aktion kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen auch ohne Einhaltung von Fristen ganz oder teilweise beendet oder in seinem Verlauf abgeändert werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
6.2 Hierzu können technische Gründe (z. B. Computervirus, Manipulation oder Fehler in Software oder Hardware) oder rechtliche Gründe (z. B. Regeländerungen oder Entscheidungen durch Facebook/Instagram) gehören, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion beeinträchtigen können.
7.1 Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist. Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im letzten Fall ist die Haftung des Veranstalters allerdings auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.2 Soweit die Haftung des Veranstalters in dieser Vereinbarung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters .
8.1 Sollte eine Bestimmung der Bedingungen ungültig sein oder unwirksam werden, wird hier durch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die in rechtlich zulässiger Weise dann dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommt.
8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.