Version: 1.0; Stand: 01.05.2024
1.1 Diese Sonderbedingungen für Timeless Sparpläne („Sonderbedingungen“) gelten für auf der Plattform angebotene Sparpläne, mit denen User festgelegte Beträge in vom User ausgewählte Anteile investieren können („Timeless Sparpläne“).
1.2 Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Timeless der New Horizon GmbH („AGB“) samt den dort verwendeten Definitionen, es sei denn in diesen Sonderbedingungen wird etwas anderes geregelt.
1.3 Diese Sonderbedingungen stellen keinen separaten Vertrag dar, sondern ergänzen den Plattform-Nutzungsvertrag. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Sonderbedingungen und den AGB gehen die Sonderbedingungen vor.
2.1 Timeless Sparpläne ermöglichen es Usern, von Usern festgelegte Beträge an bestimmten Stichtagen in ausgewählte Anteile, die auf der Plattform angeboten werden, zu investieren. New Horizon leitet auf Grundlage der erstellten Timeless Sparpläne einzig als Bote Kaufangebote der User weiter, die jeweils von der Verkäuferseite angenommen werden müssen. Eine Annahme der Kaufangebote erfolgt nicht durch New Horizon, sofern der Verkäufer ein Dritter und nicht New Horizon selbst ist.
2.2 Mit Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig anlegen“ legen User verbindlich einen Timeless Sparplan an.
2.3 Der User wird vor Abschluss eines Kaufvertrages, der über einen Timeless Sparplan vermittelt wird („Anstehender Kauf“), informiert. Der User kann einen anstehenden Kauf vor Abschluss des Kaufvertrages abbrechen.
2.4 Der User kann jederzeit Timeless Sparpläne beenden.
Für die Nutzung von Timeless Sparplänen fällt kein Entgelt an.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. Wenn ein User ein Verbraucher ist und dessen gewöhnlicher Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, gilt ebenfalls deutsches Recht, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben. Verbraucher können sich jederzeit auf günstigere Regelungen ihres Heimatrechts berufen.